Bertolt Metzler, seßhaft zu Oberstenfeld, urkundet, daß er dem Pfarrer und den zu Oberstenfeld bepfründeten Kaplänen eine jährliche Gült von ½ Gulden als Präsenz verkauft hat, für einen Jahrtag, begangen mit fünf Messen für die ¿ Jungfrauen Margarete und Anna von Liebenstein, aus seinem Garten an der Schafgasse, der sein Eigen ist und lediglich ½ Gulden der St. Blasius-Pfründe schuldig ist, doch will weder er noch seine Nachkommen dieses Unterpfand noch weiter beschweren oder versetzen, außer mit Zustimmung des Pfarrers und der Kapläne. Der Kauf erfolgte für 10 fl., die er von ihnen erhalten hat. Die genannte Gült von ½ fl. soll jährlich auf den Weißen Sonntag gen. Invocavit gereicht werden, acht Tage zuvor oder danach. Sollte dies nicht erfolgen, können Pfarrer und Kapläne auf den Garten zugreifen, bis sie bezahlt sind, wogegen keine Rechtsbehelfe möglich sind.