Sebald Welser, des inneren Rats zu Nürnberg, verzichtet für sich und namens der Erben Sebald Wessers selig auf die vormals auf Benedikt Lockers Hof, dann auf Matthes Mendels Gut zu Kraftshof ruhend gewesene Backgerechtigkeit, nach dem diese auf ein von Barbara Schöcklein an Geörg Castner verkauftes, gleichfalls Welsersches Eigengut - ungeachtet des Einspruchs Johann Wilhelm Kress - übertragen worden ist.