Johann Stephan Beck, Bürger und Schulmeister zu Dettelbach, und seine Ehefrau Maria Ursula machen dem Kloster St. Stephan die Hälfte ihres Hauses in Dettelbach neben der Pfarrkirche, das Auf dem Keller genannt wird, lehenbar. Die andere Hälfte untersteht bereits dem Kloster, und sie haben diesem davon jährlich 3 Pfennige und 2 Fastnachtshühner zu entrichten. Es wurde vereinbart, dass die jetzige Lehenbarmachung keine Zinserhöhung nach sich ziehen soll. Das Kloster hat ihnen 26 Gulden bezahlt. Bei Veränderungsfällen ist dem Kloster künftig von je 100 Gulden Wert ein Handlohn von 5 Gulden zu entrichten. Allerdings sind Veränderungsfälle infolge einer Güterteilung zwischen den Eheleuten oder ihren Kindern handlohnfrei. Aussteller: Johann Stephan und Maria Ursula Beck. Empfänger: Kloster St. Stephan