Mangold von Mudersbach, Johann von Rollshausen, Johann vom Stein, Siegfried Hose von Ockershausen, Thomas von Seelbach, Bernhard von Mudersbach, J...
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170 I, U 998
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1400-1425 >> 1418
1418-04-29
2. Ausfertigung, von anderer Hand als U 997; Rückvermerk 1 (um 1500): ist kommen uß der laden, Rückvermerk 2 (16. Jh. 1. Hälfte): 9, Rv 3 (16. Jh. 2. Hälfte): lest bruderteilung zwuschen Nassaw unnd Beylstein.- 1. Siegel 2,5 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild viermal im Sägeschnitt geständert, Legende: [S. Ma] (n) golt.vo(n).Mu[ders] bach, 2. Siegel 2,1 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild mit 2 gekreuzten Schaufeln (Spaten), Legende: +S.nenne.van+rulshusen, 3. Siegel vgl. 1409 Dezember 21 Nr. 5, 4. Siegel 2,5 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild mit steigendem Bär mit Halsband und Ring, Legende: S. sefred.hose [von ockershusen], 5. Siegel 2,3 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild mit 3 schrägrechten Rauten, Legende: + S.thomas.de.seelbach, 6. Siegel 2,6 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild wie Nr. 1, Legende: +S.bernhart. van.mud(er)sbach, 7. Siegel 2,4 cm Durchmesser im Siegelfeld Schild mit waagrechtem Balken, belegt mit 3 Lilien (?), Legende: S.iohan.van.crombach, 8. Siegel 2,5 cm Durchmesser, im blütenbestreuten Siegelfeld gelehnter Schild wie Nr. 1, Stechhelm mit Bischofskopf, Legende: S.iohan.van. moddersb(ach), 10. Siegel vgl. 1409 Dezember 21 Nr. 2, 11. Siegel 3 cm Durchmesser, im gegitterten Siegelfeld gestreckter Vierpaß, darin gelehnter Schild mit nass. Löwen, Stechhelm mit geschlossenem Flug, Legende: S.iohan.von.nassawe, 12. Siegel 2,2 cm Durchmesser, im Siegelfeld Schild mit nass. Löwe, Legende: S.henrich. grev(e).zu.nasau
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1418 feria sexta post dominicam Cantate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Mangold von Mudersbach, Johann von Rollshausen, Johann vom Stein, Siegfried Hose von Ockershausen, Thomas von Seelbach, Bernhard von Mudersbach, Johann von Krombach genannt von Stockheim und Johann von Mudersbach bekunden, als bestellte Schiedsrichter ihre Herren, die Brüder Adolf, Johann [II.] Engelbert [I] und Johann [III], Grafen von Nassau [-Dillenburg], mit den Brüdern Johann [I.] und Heinrich [III], Grafen von Nassau-Beilstein, wegen ihres beiderseits besessenen elterlichen Erben vertragen zu haben. 1. Nassau-Beilstein behält die Kahlenberger Zent, die Burgen Beilstein, Mengerskirchen und Eigenberg, das Haus Liebenscheid und den ganzen Westerwald, seinen Anteil an der Burg Nassau mit Wappen und Titel und zugehöriger Gülte, die Gerichte Beilstein und Walderdorf bis an die über den Endseifen führende Driedorf-Wetzlarer Straße, von der Gegenpartei unbeschnitten den Busch Lerche bei Liebenscheid, unter dem Hoch- und Niedergericht Haiger. Die von Mudersbach behalten ihre verbrieften Rechte auf den Eigenberg. [2.] Nassau[-Dillenburg] behält das übrige aus dem Erbe des verstorbenen Grafen Johann [I.] von Nassau[-Dillenburg, + 1416]: sein Anteil am Hause Nassau mit zugehöriger Gülte, das Siegerland mit den Burgen Siegen, Ginsberg und Hain, die Herborner Mark mit den Burgen Dillenburg, Herborn und Wallenfels, das Gericht Haiger, Löhnberg mit den Dörfern Waldhausen und Odersbach, ferner alle hier nicht ausdrücklich genannten [Streu-]besitzungen. Keine Partei soll der anderen ihre Leute entziehen oder vorenthalten. Die Parteien sind zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichtet. Sollte Löhnberg abbrennen, dürfen die Löhnberger im Kahlenberg Bauholz schlagen. Die Parteien haben an allen Besitzungen gegenseitiges Vorkaufsrecht innerhalb 6 Wochen nach Angebot zu einem durch eine Kommission auf Grund alter Kaufbriefe festzusetzenden Preis. Die 2000 Mk., welche Nassau[-Dillenburg] dem Hause Nassau-Beilstein schuldet, sollen bei der Rückzahlung in Erbgülten angelegt werden, die bei der Herrschaft Nassau verbleiben, auch wenn die Brüder Johann und Heinrich von Nassau-Beilstein ohne Erben sterben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Es siegeln die genannten Schiedsrichter, die Grafen Adolf und Johann [II.] von Nassau[-Dillenburg] zugleich für ihre Brüder Engelbert [I.] und Johann [III.] und die genannten Grafen von Nassau-Beilstein.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Mangold von Mudersbach, Johann von Rollshausen, Johann vom Stein, Siegfried Hose von Ockershausen, Thomas von Seelbach, Bernhard von Mudersbach, Johann von Krombach genannt von Stockheim und Johann von Mudersbach bekunden, als bestellte Schiedsrichter ihre Herren, die Brüder Adolf, Johann [II.] Engelbert [I] und Johann [III], Grafen von Nassau [-Dillenburg], mit den Brüdern Johann [I.] und Heinrich [III], Grafen von Nassau-Beilstein, wegen ihres beiderseits besessenen elterlichen Erben vertragen zu haben. 1. Nassau-Beilstein behält die Kahlenberger Zent, die Burgen Beilstein, Mengerskirchen und Eigenberg, das Haus Liebenscheid und den ganzen Westerwald, seinen Anteil an der Burg Nassau mit Wappen und Titel und zugehöriger Gülte, die Gerichte Beilstein und Walderdorf bis an die über den Endseifen führende Driedorf-Wetzlarer Straße, von der Gegenpartei unbeschnitten den Busch Lerche bei Liebenscheid, unter dem Hoch- und Niedergericht Haiger. Die von Mudersbach behalten ihre verbrieften Rechte auf den Eigenberg. [2.] Nassau[-Dillenburg] behält das übrige aus dem Erbe des verstorbenen Grafen Johann [I.] von Nassau[-Dillenburg, + 1416]: sein Anteil am Hause Nassau mit zugehöriger Gülte, das Siegerland mit den Burgen Siegen, Ginsberg und Hain, die Herborner Mark mit den Burgen Dillenburg, Herborn und Wallenfels, das Gericht Haiger, Löhnberg mit den Dörfern Waldhausen und Odersbach, ferner alle hier nicht ausdrücklich genannten [Streu-]besitzungen. Keine Partei soll der anderen ihre Leute entziehen oder vorenthalten. Die Parteien sind zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichtet. Sollte Löhnberg abbrennen, dürfen die Löhnberger im Kahlenberg Bauholz schlagen. Die Parteien haben an allen Besitzungen gegenseitiges Vorkaufsrecht innerhalb 6 Wochen nach Angebot zu einem durch eine Kommission auf Grund alter Kaufbriefe festzusetzenden Preis. Die 2000 Mk., welche Nassau[-Dillenburg] dem Hause Nassau-Beilstein schuldet, sollen bei der Rückzahlung in Erbgülten angelegt werden, die bei der Herrschaft Nassau verbleiben, auch wenn die Brüder Johann und Heinrich von Nassau-Beilstein ohne Erben sterben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Es siegeln die genannten Schiedsrichter, die Grafen Adolf und Johann [II.] von Nassau[-Dillenburg] zugleich für ihre Brüder Engelbert [I.] und Johann [III.] und die genannten Grafen von Nassau-Beilstein.
Abschriften 16. Jhs.: Kopiar 10 fol. 115, Kopiar 12 fol. 1074
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:11 MESZ