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Ehevertrag zwischen dem Ulmer Bürger und Handelsmann Theodor August Kindervater, Sohn des verstorbenen Christoph Erhard Kindervater, und der ledigen Gertrud Zäßlein,Tocher des Daniel Zäßlein von Basel [Schweiz].
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Ehevertrag zwischen dem Ulmer Bürger und Handelsmann Theodor August Kindervater, Sohn des verstorbenen Christoph Erhard Kindervater, und der ledigen Gertrud Zäßlein,Tocher des Daniel Zäßlein von Basel [Schweiz].
Aussteller: Theodor August Kindervater und Gertrud Zäßlein
Siegler: Theodor August Kindervater (1), seine Mutter Johanna Sophia Kindervater (2), Johann Paul Kindervater (3) als Pfleger, der Geheimsekretär Johann Frick (4) als Pfleger, Johann Josef Kindervater (5) als Bruder, Gertrud Zäßlein (6), ihr Vater Daniel Zäßlein (7), ihr Bruder Johann Heinrich Zäßlein (8), ihr Bruder Daniel Zäßlein (9) und ihr Schwager Johann Franz Hagenbach (10)
Kanzleivermerke: No. 1 (18./19. Jh.); N. 304 (19. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell
Siegelbefund: Zehn aufgedrückte Siegel aus rotem Siegellack, 1-5, 10 unbeschädigt, 6-8 beschädigt, 9 leicht beschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18./19. Jh.)
Datum: So geschehen in Ulm und Basel, den 27ten september 1798.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.