Caspar Schramhans und seine Ehefrau Anna, letztere wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitte ihres Ehemanns und ihrer Freundschaft wieder freigel., schwören U. Anna gelobt außerdem eidlich, statt des'verwirkten Rechts'unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es zeitlebens nicht mehr zu betreten. Sie versprechen beide, Forderungen und Ansprüche an württembergische Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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