Äbtissin und „Chorjungfrauen des Gotteshauses Wormeln“ an Raban Westphal, kurkölnischen und paderbornischen Rat und Landdrost. Sie seien von einem „hochschädlichen“ Hagelschlag heimgesucht worden, wodurch beinahe ihr ganzes Getreide vernichtet worden sei. Da sie anderweitig nirgends etwas hätten eintreiben können, auch nicht bei ihren Meiern in Wettesingen und Ehringen1) im Amt Wolfhagen, obgleich sie dort „ein Merkliches“ ausstehen und diese keinen Schaden erlitten hätten, sie diese aber nicht zwingen könnten, bitten sie den Landdrost, die Meier „mit Ernst“ zur Bezahlung ihrer Schuldigkeiten anzuhalten. Auf einem eingelegten „Zettel“ bitten die Klosterjungfrauen den Landdrost, da sie von ihren nahegelegenen, ebenfalls geschädigten Meiern nichts erwarten bzw. diese nicht zu Abgaben zwingen können, aber auch nicht willens sind, „ihnen die ganze Heuer...nachzulassen“, den Rentmeister anzuweisen, zwischen ihnen und ihren Hintersassen zu vermitteln und einen „Amtsbescheid“ mitzuteilen. Herboldt Rieghardt zu Me(nn)e2) bedankt sich für das Schreiben der Äbtissin. Er zweifele nicht daran, dass der Landdrost das an ihn gerichtete Schreiben und die Anordnung (verordenungh) an den Rentmeister wohlwollend behandeln werde. Der Rentmeister sei in den nächsten Tagen ohnehin vor Ort, dann könne „solches füglich geschehen“. Donnerstags post Reminiscere anno 96.