Philipp Böckle von Böcklinsau, Gräflich-Hanauischer Amtmann zu Willstätt, und Walter von Andlau, Reichserbritter, Herr zu Welschenmorschweil und Kronweiler, samt seiner Ehefrau Elisabeth von Arbais schließen einen Vertrag über die Eheschließung ihrer Kinder Wolf Ludwig Böckle, Kammerer des Erzherzogs Leopold, obersten Stallmeisters und Amtsverwesers des Hochstiftes Straßburg, Amtmanns zu Dachstein, und Maria Elisabeth von Andlau. Der Bräutigam erhält 3000 fl., zu 15 b oder 60 xern gerechnet, samt 150 fl. Zins, aus denen er die Braut bewidmen soll. Die Braut selbst bringt 2000 fl. zu 100 fl. Zins ein. Die Morgengabe besteht aus 1000 fl. und einer goldenen Kette oder einem anderen Kleinod. Der Braut sollen ein Haus auf dem Land oder in der Stadt oder jährlich 50 fl. und 15 V Frucht für den Witwenstand angewiesen werden. Abgelöste Gülten von in die Ehe gebrachten Zinsbriefen sollen alsbald wieder angelegt werden und demjenigen gehören, der sie eingebracht hat. Gemeinsam Erworbenes soll gegebenenfalls verteilt werden. Stirbt ein Ehepartner vor dem anderen ohne Hinterlassung von Kindern, so bleibt dem Mann die Nutzung seines eingebrachten Gutes samt der Nutzung der Hälfte des gemeinsam erworbenen Gutes, der Frau zusätzlich ihre Morgengabe und der Witwensitz oder die jährlichen Einkünfte sowie die jährliche Nutzung von 3 000 fl. Der Rest fällt an die jeweiligen Erben. Sind Kinder vorhanden, so soll der überlebende Teil zunächst die Kinder bevogten und die Hinterlassenschaft inventarisieren lassen. Er hat, solange er oder sie im Witwenstand bleibt, die Nutzung sämtlicher Güter, soll daraus aber die Kinder entsprechend erziehen und, sobald sie volljährig sind, aussteuern. Heiratet der überlebende Teil wieder oder hält es die Verwandtschaft aus besonderen Gründen für notwendig, eine Teilung durchzuführen, so erhält der Mann zunächst sein eingebrachtes Gut und die Hälfte des gemeinsam Erworbenen, die Frau wie oben angegeben. Streitigkeiten sollen durch zwei vom Adel auf jeder Seite geschlichtet werden, die notfalls einen Obmann ernennen sollen. Der Bräutigam soll die Widerlegung auf einen Zinsbrief des Grafen von Hanau versichern, lautend auf 6000 fl. Hauptgut und 300 fl. jährlichen, auf Ulrici zu entrichtenden Zinses, sowie 15 V Frucht im Dorf Weyersheim. Die Braut versichert die 2000 fl. auf einen Zinsbrief der Landvogtei Ortenau über 100 fl., auf Michaelis zu entrichten. S.: Wolf Ludwig Böckle von Böcklinsau Philipp Böckle von Böcklinsau Walter von Andlau Wolf Wilhelm von Eptingen Friedrich Johann von Breinigkhoffen Hans Freitz von Bettendorff Wolf Böckle von Böcklinsau Hans Heinrich Hüffell (alle m. U.) Or. Perg. von 8 S. 1 Rest, 1 besch. Mit Nachschrift des Sohnes

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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