Graf Philipp und Graf Johann von Nassau-Saarbrücken Vater und Sohn einigen sich wegen erneuter Zwistigkeiten, indem Philipp zu Gunsten seines Sohnes auf seinen Anteil an der Kellerei Weilburg mit Ausnahme der Bußgelder verzichtet und demselben 100 Gulden Jahresgülte zusichert. Für sich behält ferner Graf Philipp seinen Anteil an Philippstein, Gebot und Verbot zu Weilburg, 1 Fuder Wein für seinen Mund, 10 Malter Korn auf der Mühle zu Weilburg und sein Gemach (das heißt wohl eine ganze Wohnung für sich und seinen Hofstaat). Auch soll seine Gemahlin ihres Wittums von Stund an versorgt werden. Teidingsleute: Sivart von Rinberg, Eberhart Stummel, Wilderich von Nassau und 2 benannte Bürgerliche.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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