Beschwerde des Schreinermeisters Mathäus Kramer in Böckingen, Bürger in Winzerhausen, Oberamt Marbach, wegen Nichtigkeitserklärung seiner Aufnahme in das Beisitzrecht zu Böckingen sowie Gesuch um Aufschub der gegen ihn wegen Ungehorsam erkannten Gefängnisstrafe von 3 Tagen