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Wernher der Ro{e}renpech bekennt, dass der Kellner des Domkapitels Salzburg ihm ein Gut in Puechling (1) im Cheymkae (2) zu Baumannsrecht vergeben hat, wovon er jährlich Vogteiabgaben nach Vogtrecht [fourecht] geben soll wie andere Vogtbauern [foibaur], die auf der Vogtei [foglay] oder auf Urbarsgütern sitzen. Bleibt er die nach Dienst- und Vogtrecht fälligen Dienste, Steuern und Abgaben vom Gut schuldig, hat der Kellner das Recht, das Gut mit einem anderen Baumann zu bestiften. Empfänger: Salzburg, Domkapitel und Kellner. Siegler: S1: Rörenbeck, Werner. S2: Auer, Konrad

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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