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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit
Zustimmung des Dekans Konrad und des Konvents von Fulda, dem Priester
Heinrich Kempf ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1469 Oktober 23
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt, Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist am Montage nach Severi nach Crist geburt vierczehenhundert und im nune und sechczigsten iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Konrad und des Konvents von Fulda, dem Priester Heinrich Kempf aus Eisenach sowie Heinrich (Heinz) Ostorff und dessen Ehefrau Margarete, einer leiblichen Schwester des Heinrich, alle Zinsen, Pfenniggeld, Oblei, Roggen- und Hafergülten, die jährlich von Dörfern und Pfleggerichten in Thüringen, nämlich Osterbehringen (Osterberingen), Sonneborn (Sonborne), Brüheim (Bruheyme) und Pfullendorf (Pfondorff) [Ortsteil von Bufleben], ausweislich der klösterlichen Register an die Kammer des Klosters gezahlt werden, für 300 rheinische Gulden verkauft hat. Des Weiteren ist Heinrich gegen die Bezahlung von zehn rheinischen Gulden eine Hütte auf dem Kirchhof in Sonneborn zur Verfügung gestellt worden (haben wir ime ingethan), in der die jährlichen Zinsen gesammelt werden. Der Abt nimmt alle Zinsen und Gefälle aus, die den Propsteien, Ämtern und Klöstern Fuldas zustehen. Es besteht Wiederkaufsrecht mit 310 Gulden an Michaelis [September 29]. Auch der Dekan und Konvent von Fulda können auf ihren ausdrücklichen Wunsch anstatt des Abtes das Kaufgut an Michaelis wieder einlösen. Die Käufer sollen die Zinsen und Einkünfte getreulich einfordern und darüber ein Register anlegen, das im Wiederlösungsfall abzugeben ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Item diser kauff ist uff eyn leipgedinge getedingt nemlich uff drei leib des ist herrn Heinrich Kempff eyn nuwe verschribung geben und diser brieff hat gegen Herrn Heinrich keyn macht ine).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Reinhard, [Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 357
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.