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Bürgermeister und Rat zu Werl bekennen, dass vor ihnen Dietrich Lilie und Gerhard Brandiß, Bürgermeister resp. Beisitzer, als Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Johann Brandiß, an den Licentiaten der Rechten Peter Martini, Offizial zu Werll, das Wohnhaus des seel. Johann Brandiß nächst Peter Hengsts Behausung und der Kapelle gelegen, soviel davon nach dem letzten Brande übrig geblieben ist, mit Zubehör für 220 Rtl., so wie dies Johann Brandiß laut der Urkunde, durch die der vorliegende Transfixbrief durchgezogen ist, besessen hat.

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