Ludewicus, Bischof von Münster, verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels sein Schloß Boslar mit dem Hof Boslar, der Mühle, der Fischerei auf der Lippe usw. dem Ritter Hermannus de Monasterio als Offenhaus, wobei diesem nach Wiedereinlösung eine Rente aus dem Hof Selehem, vermehrt um eine Rente aus dem Hof Bocholte zufallen soll, welche beide zu einem Burglehn auf der area gehören sollen, die Hermann von Bernhardus dictus Crampe miles erworben hat. Er belehnt Hermann mit dem Hof Selehem, unter der Bedingung, das sogen. Underwassenholt nicht zu zerstören. Siegelank. des Bfs. und Domkapitels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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