Ritter Berthold von Gundelfingen (Gundelvingen) und seine Söhne Schwicker, Berthold und Friedrich schenken als Seelgerät für sich, ihre Vorfahren und Nachkommen an das Kloster Bebenhausen alle ihre Zinsen und Gülten zu Stuttgart (Stugarten), Degerloch (Tegerloch), Tunzhofen (Tunzhoven), Berg (Berge), Brie, Cannstatt (Cannestatt) und Hofen (Hoven) und in den Bännen dieser Orte, welche sich jährlich auf 20 Pfund 15 Schilling Heller, 57 Hühner, 12 Gänse, 1/2 Malter Roggen, 2 1/2 Malter und 1 Simri Hafer (Haber) belaufen, sowie alle anderen, ihnen daselbst gehörigen Zinsen mit Ausnahme derjenigen, welche das Kloster Hirsau an sich genommen hat, und sichern die Einwilligung ihres noch minderjährigen Sohnes beziehungsweise Bruders Heinrich durch Verpfändung aller ihrer Güter zu. Alles mit Genehmigung des Bischofs Heinrich [II. von Klingenberg] von Konstanz.
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Ritter Berthold von Gundelfingen (Gundelvingen) und seine Söhne Schwicker, Berthold und Friedrich schenken als Seelgerät für sich, ihre Vorfahren und Nachkommen an das Kloster Bebenhausen alle ihre Zinsen und Gülten zu Stuttgart (Stugarten), Degerloch (Tegerloch), Tunzhofen (Tunzhoven), Berg (Berge), Brie, Cannstatt (Cannestatt) und Hofen (Hoven) und in den Bännen dieser Orte, welche sich jährlich auf 20 Pfund 15 Schilling Heller, 57 Hühner, 12 Gänse, 1/2 Malter Roggen, 2 1/2 Malter und 1 Simri Hafer (Haber) belaufen, sowie alle anderen, ihnen daselbst gehörigen Zinsen mit Ausnahme derjenigen, welche das Kloster Hirsau an sich genommen hat, und sichern die Einwilligung ihres noch minderjährigen Sohnes beziehungsweise Bruders Heinrich durch Verpfändung aller ihrer Güter zu. Alles mit Genehmigung des Bischofs Heinrich [II. von Klingenberg] von Konstanz.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1954
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Stuttgart
1301 März 13 (feria secunda post dominicam qua cantatur Laetare)
17,5 x 38,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Bad Wimpfen (Wimpina)
Aussteller: Gundelfingen, Berthold von; Ritter (Gundelvingen); Gundelfingen, Schwicker von (Swigger); Gundelfingen, Berthold von; Gundelfingen, Friedrich von
Siegler: Klingenberg, Heinrich II. von; Bischof von Konstanz; Gundelfingen, Berthold von; Gundelfingen, Berthold von, der Jüngere; Gundelfingen, Friedrich von
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Siegel anhängend, 1. am rechten unteren Rand schadhaft
Aussteller: Gundelfingen, Berthold von; Ritter (Gundelvingen); Gundelfingen, Schwicker von (Swigger); Gundelfingen, Berthold von; Gundelfingen, Friedrich von
Siegler: Klingenberg, Heinrich II. von; Bischof von Konstanz; Gundelfingen, Berthold von; Gundelfingen, Berthold von, der Jüngere; Gundelfingen, Friedrich von
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Siegel anhängend, 1. am rechten unteren Rand schadhaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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