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Brandenburg-Culmbach gegen Nürnberg (Druckschriften)
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Enthaeltvermerke: Darin: Deduktion 658 "Abdruck einer SPECIES FACTI welche sub rubro: Die von Seiten des Hochfürstlichen Brandenburgischen Hauses neuerlich erfolgte Beeinträchtigung der Reichs-Stadt Nürnbergischen Weg-Bau-Befugnisse betreffend, zu Nürnberg Anno 1775. ans Licht gestellet worden; Wegen ihres Ungrunds sowohl in facto, als in iure, zur Beleuchtung , und zur Beurtheilung des unpartheyischen Publici, mit Amerkungen versehen.", Deduktion 659 "Ausführlich- und Actenmäsige SPECIES FACTI Das eigenmächtig- und Reichs-Gesezwidrige Verfahren der Reichs-Stadt Nürnberg gegen Jhro Hochfürstl. Durchlaucht zu Brandenburg-Culmbach in specie das Zollhaus zu Eschenau und Stockförsters Wohnung zu Buckenhof betreffend. Nebst Beylagen von No. I+bis XX.", Deduktion 660 "Ungrund Des Hochfürstl. Brandenburg-Culmbachischen RECURSUS AD COMITIA in Sachen das demolirte Forst-Hauß zu Puckenhof, einer Forst-Hube des Nürnbergischen Reichs-Walds St. Sebaldi, betreffend: Wobey zugleich gezeiget wird, daß in jenseitiger SPECIES FACTI die annoch in unentschiedenen Rechten schwebende Sache, das gegenüber angemaßte Zoll-Hauß bey Eschenau betreffend, ganz unstatthafft mit eingemenget, und dadurch vorgedachte Demolition zu Puckenhof nur um so mehr zu einem facto nullo jure justificabili qualificiret worden seye.", Deduktion 664 "Zweyter Anhang - Zu dem Nürnbergischen Impresso: Ungrund Des Hochfürstl.Brandenburg-Culmbachischen Recursus betitult; oder Summarische Actenmäsige Erzehlung, dessen, was in der Puckenhofer Demolitions- nunc Executions- Sache fernerweit, und zwar vom 14.Febr.1749. biß den 3.Sept.1751. an dem Hochpreißlich Kayserl.Reichs-Cammer-Gericht sowohl als auch in dessen Conformität an den Hohen Executions Commissions- Höfen, vorgegangen.", Deduktion 665 "An Eine höchst-preißliche allgemeine Reichs-Versammlung von Burgermeistern und Rath des H.R.Reichs Stadt Nürnberg erlassenes unterthänig-geziemende Memoriale und Bitten, d.d.20.Mart.1752. Den Hochfürstlich-Brandenburg-Culmbachischen Comitial-Revurs in der Puckenhofer Demolitions-Sache betreffend."