Sigmund Werder, Pfarrer zu Wald, bekennt für sich u. seine Erben, dass das Holzamt, das sein verst. Vater innehatte u. das er und sein verst. Bruder Jorg Werder samt dem dazugehörigen Gütlein nach einem Vergleich mit Bischof Sixtus von Freising zu Leibgeding erhielten, nach seinem Tode wieder an das Hochstift Freising zurückfällt; S 1: Albrecht Hausner zu Purckstall, Stadtrichter zu Freising; S 2: Sigmund Weindel, Vetter des Ausstellers, Bürger zu Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv