Graf Johann von Lupfen entscheidet als Schiedsrichter zwischen dem Markgrafen Jakob I. von Baden und Gertrud von Weisweil einerseits und dem auf ihre Klage hin geächteten und gebannten Martin von Blumeneck anderseits. Er soll des Markgrafen Schuld bei Berthold von Staufen mit 1300 fl. und Frau Gertrud ihr Leibgeding zalen und damit alle weitere Forderung an ihn abgetan sein