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Streit um das kurkölnische Lehen Kreuzberg nach dem Tode des letzten Inhabers Stephan Vincenz von Quadt und die Frage, ob es sich um ein Mannlehen handle, das heimgefallen, neu ausgegeben und schließlich an den Mann bzw. Vater der Appellantinnen gekommen sei, oder ein gemeines Lehen, das in die weibliche Linie und an die Appellaten als (Nachfahren von) Geschwistern des Vater Johann Arnold Quadt gehen könne. Bei der Beurteilung spielt auch die Tatsache, daß Johann Arnold von Quadt zu Wickrath 1693 eine Hälfte des Lehens gekauft hatte und damit belehnt worden war, eine Rolle. Intervention des Kurfürsten gegen die Zulässigkeit der RKG-Appellation ohne nähere Begründung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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