Heinrich, Abt zu Corvey, belehnt Curdt Luchtenn zu Godelheim (Godelheimb) wegen seiner verstorbenen Großmutter, des verstorbenen Hans Meingoddessen [Maygadessen] Tochter, zu Mitbehuf der Kinder des Letzteren mit Rodung und Wiese im "Hardischen Bruch" im Feld zu Godellheim.