Klage wegen Rechtsverweigerung durch Behinderung der Exekution eines rechtskräftigen Urteils gegen den Vogt Johann Heinrich Pollmann wegen einer Jahresrente von 200 Gulden. Pollmann hatte für die Jahresrente die Anwartschaft auf die Stelle des Vogts, die Ottershagen zuvor bekleidete, erworben und sollte sie so lange zahlen, wie er das Amt bekleidete. Die Stelle sollte etwa das Zehnfache einbringen. Nach fünfzehn Jahren (ca. 1767 - 1781) stellte Pollmann jedoch die Zahlung ein. Auf Ottershagens Spolienklage beim Grafen von Wallmoden-Gimborn wurde Pollmann zur Zahlung verurteilt. Dieser appellierte beim gimbornischen Oberamt (eigentlich die zweite Instanz), weil der Vogt selbst die erste Instanz war. Auch hier wurde Pollmann verurteilt und das Urteil von der Juristenfakultät der Universität Marburg bestätigt. Die erneute Verurteilung Pollmanns in der von ihm angestrengten Revision wurde durch die Juristenfakultät der Universität Rinteln bestätigt. Durch den Prozeß will Ottershagen in finanzielle Nöte geraten sein. Nach seiner Auffassung habe Pollmann nun nur noch an das RKG appellieren können, die Möglichkeiten im Lande seien erschöpft. Ottershagen verweist dazu auf einen Landvergleich vom Jahr 1658. Er wirft seinem Kontrahenten vor, durch Prozeßverzögerung den Verlauf so lange hinausziehen zu wollen, daß er das Ende nicht mehr erlebe (Ottershagen war zu Beginn des RKG- Prozesses ca. 69 Jahre alt und starb tatsächlich während des Prozesses). Dazu diene u. a. die vom Oberamt zu Gimborn genehmigte Verlängerung der Appellationsfrist. Pollmann läßt durch seinen Anwalt vorbringen, Ottershagen, der zuvor Stadtschultheiß zu Hachenburg gewesen war, sei als Fremder zu Unrecht Vogt von Gimborn geworden, da in der Herrschaft Gimborn-Neustadt dieses Amt nur von Eingeborenen bekleidet werden dürfe. Ottershagen sei nur durch Bestechung und Vorspiegelung falscher Tatsachen als Gehilfe des alten Vogts, Pollmanns Vaters, eingesetzt worden. Als Ottershagens fehlende Voraussetzungen ans Licht kamen, habe der Fürst dem jungen Pollmann den Vergleich mit Zahlung der Rente aufgenötigt. Dennoch habe er jahrelang gezahlt. Durch den Verkauf von Gimborn an den Grafen von Wallmoden, verbunden mit der Entlassung aller Beamten aus den Ämtern und Ablieferung der Amtssiegel, sei aber sein Vogtamt erloschen, weshalb er 1782 die Zahlung eingestellt habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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