Friedrich Rehm und Baltus Seitz, beide aus Zainingen, wegen Mißhandlung ihrer Ehefrauen eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder der Herrschaft je 10 fl zu bezahlen, werden nach Annahme der letzteren Strafe wieder freigel., und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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