[Herr (nobilis vir) Werner von Wittgenstein (Wydegenstene)]
bekundet: Die Äbtissin des Stiftes Essen hat ihm ihren und ihrer Kirche Hof
in Fronhausen (Vronhusen) mit allen Leuten, Gütern und Rechten - die
Lehngüter (bonis pheodalibus) und den Patronat der Kirche in Fronhausen
ausgenommen - auf 12 Jahre vom nächsten Joh-annistag [Juni 24] an gerechnet
verpachtet und ihn dort als Amtmann und Schulten (officiatum et schulthetum)
der Äbtissin eingesetzt. Er soll die entfremdeten Güter des Hofes auf eigene
Kosten wieder zu gewinnen trachten und die Aufwendungen weder von der
Äbtissin noch vom Stift zurückfordern. Er soll nach Ablauf der 12 Jahre
keinerlei Recht dort beanspruchen, weder selbst noch durch einen anderen.
Nach 12 Jahren oder wenn er in der Zwischenzeit stirbt, fällt der Hof wieder
an die Äbtissin und das Stift. Solange aber stehen ihm alle Erträge zu bis
auf 20 Mark Pfennige kölnisch, die Mark zu 6 Schillinge, welche er jährlich
an Äbtissin und Konvent zu zahlen hat, 10 Mark davon in der Oktav von
Michaelis und 10 Mark in der Oktav von Petri Stuhlfeier [Februar 22], und
zwar durch seinen Boten und auf seine eigene Gefahr. - Es siegeln der
Aussteller und auf seine Bitten der Graf von Arnsberg (Arnsberch), der Herr
von Bilstein (Bylsten) und des Ausstellers Bruder (germani) Widukind, Graf
von Wittgenstein. Datum a.d. 1307, feria sexta post Georgii.