Der Priester Heinrich von Matzenheim (Malmß-)%g(1) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 10 Gulden, die der Graf ihm jährlich schuldig ist, solange Heinrich lebt, die auf die Herbstbede zu Wolf (Wolve) angewiesen und in den Weihnachtstagen zu erheben sind. Heinrich sagt den Zender zu Wolf des Grafen wegen für dieses und alle vergangenen Jahre davon los. Er drückt sein Siegel auf. (1) Vgl. Nr. 3891; trotz der unterschiedlichen Schreibweise sind die Aussteller wohl identisch, da alle anderen Angaben und das Siegel übereinstimmen.