Ulrich Fischer, Müller zu Kuttental ("Küthenthal") [heute Kuttenthalmühle Stadt Weißenhorn/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm die Ratsherren Albrecht Baldinger, Albrecht Stammler und Johann Christoph Hartbronner, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, die der Pfarrkirchenbaupflege unterstehende Mühle in Kuttental zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten beieinander an der Roth zwischen den Dörfern Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und Attenhofen ("Authenhofen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm], 7 Jauchert Äcker, 2,5 Tagwerk Mahd und ungefähr 5 Jauchert Wald. Er verpflichtet sich, die Mühle mit ihren Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und der Pfarrkirchenbaupflege davon jährlich 3 Imi Roggen und 2 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller, 1 Fastnachtshuhn, 2 Hühner und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Er kann sein Erbrecht an der Mühle an geeignete Personen, die auch den Pfarrkirchenbaupflegern genehm sind, verkaufen oder verpfänden. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann hat der bisherige Inhaber von der Mühle 1 Pfund und von ihren Zugehörungen 5 Schilling Heller als Weglöse an die Pfarrkirchenbaupflege zu entrichten, der neue Besitzer von der Mühle 2 Pfund und von ihren Zugehörungen 10 Schilling Heller als Handlohn. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder Verstößen gegen den Leihevertrag fallen Mühle und Zugehörungen wieder an die Pfarrkirchenbaupflege zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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