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Klage des Sebastian Modersohn ./. Witwe Henrich Modersohn, geb. Fenne Bitting. In dem Testament der Beklagten und ihres Mannes vom 26. Juni 1593 ist der Kläger als Testamentsvollstrecker und Miterbe eingesetzt. Da sie angeblich unrechtmäßig über den Nachlass verfügt, verlangt er von ihr Vorlegung eines Inventars und Leistung einer cautio usufructuaria.

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Stadtarchiv Münster
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