Jakob Bleli (Blelin) und Peter Hertz, beide aus Kempten, zu Schorndorf gef., weil sie gegen Endris von Monheim, den Schultheißen von Haubersbronn, und gegen Urban Lutz, daselbst wohnhaft, strafbare Handlungen begangen hatten, jedoch auf die Fürbitten guter Herren der verwirkten Strafe enthoben mit der Auflage, ihre Gefängniskosten selbst zu zahlen und dergleichen Handlungen nicht mehr zu tun, schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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