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König Philipp von Kastilien, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Brabant etc., befiehlt sämtlichen Amtleuten im Land Brabant, auf die Klage des Marienstifts zu Aachen (welchem der Zehnt von allen zehntbaren Früchten im Kirchspiel Buel zustehe, das aber dadurch dort zu Schaden gekommen, daß verschiedene Einwohner daselbst ihre Früchte bei der Nacht oder vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang heimlich wegführen, ohne dieselbe vorher zu verzehnten) sich dorthin zu verfügen und ein Verbot zu verkündigen, daß niemand hinfort irgend welche zehntbare Früchte, es sei vor oder nach Sonnenauf- oder Untergang, aus dem Feld bringen, ehe sie gehörig in Haufen gebunden und so verzehntet worden, und überhaupt zu keiner Zeit die vorherige Zehntentrichtung unterlassen, bei Strafe von 50 Karolusgulden. G. in onser stadt von Bruessele, aen VIIIen van Julio int jaer ons heren Duysent vyfhondert vurentseventich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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