Werden.-Dietrich Freiherr von der Reck zu der Reck, kgl.preuß. Drost zu Unna und Kamen, erklärt, dass, nachdem Abt Benedikt ihn mit dem Gut Harlinghof bei Kamen zu Mannlehenrecht belehnt hat, er die entfremdeten und verdunkelten Lehnsstücke wieder beibringen und den Abt im Falle, daß männliche Diethartische Deszendenten diese Belehnung anfechten, schadlos halten will. - Or., Pap., Petschaft und Unterschrift des vom Aussteller bevollmächtigten Amtsschreibers Johann Bernhard Plettenberg