Kurfürst Philipp von der Pfalz stellt das Dorf Fankel, das er für 1.600 Gulden von seinem Rat und Getreuen Graf Ludwig von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck gekauft hat, mit Zugehör, Gerechtigkeiten, Vogtei, Leuten, Nutzen, Gütern, Beden, Zinsen etc., wie es der Kaufbrief ausweist, seinem Großhofmeister Hermann Boos von Waldeck und dessen Erben zu. Dieser hatte dem Kurfürsten von seinem eigenen Geld die Summe ausgelegt. Hermann und seine Erben sollen das Dorf mit allem, wie es Ludwig gehabt hatte und Philipp verschrieben wurde, innehaben und nutzen. Der Kurfürst befiehlt seinen dortigen Untertanen dem Hermann entsprechend zu geloben und schwören. Dies alles gilt, bis Philipp oder seine Erben als Pfalzgrafen bei Rhein dem Hermann oder seinen Erben die 1.600 Gulden in einer Summe in bar bezahlt haben und Ausstände, Kosten oder Schäden beglichen sind, was ein Vierteljahr zuvor angekündigt werden soll. Danach soll das Dorf wieder zu Händen der Pfalzgrafne kommen. Philipp verspricht auf Behelfsmittel und Vorteile gegen diese Zustellung zu verzichten und Hermann und seine Erben dabei zu schirmen, schützen und handhaben, was er auch seienn Ober- und Unteramtleuten befohlen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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