Erzbischof Johann Friedrich Karl zu Mainz bekundet, daß zur Beilegung der zwischen ihm und den Freiherren Johann Dietrich, Pleickard Dietrich und Franz Reinhard von Gemmingen, die ein Viertel zu Bönnigheim und Erligheim von Kurmainz zu Lehen tragen, "puncto dissolvendi ganerbiatus et communionis, auch sonsten am kayserlichen Reichshoffrath erwachsen[en], biß hierher zu so langwührig fürgedauerte[n] verdrüßliche[n] Irrungen" am 5. September 1750 in Wien durch seine Bevollmächtigten Anton Franz Freiherrn von Gudenus, Geh. Rat und Ministerresident, und Johann Georg Reitzer, Hof- und Regierungsrat, einerseits und den ritterschaftlichen Syndicus Johann Friedrich Salzmann andererseits ein im Wortlaut inserierter Kaufvertrag geschlossen wurde (vgl. Nr. U143), dem er seine Bestätigung erteilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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