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Nachlass des Kirchenhistorikers Philippe André Grandidier
(1752-1787) (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Türckheim-4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> von Türckheim
1728-1895
1. Philippe André Grandidier: Philippe André Grandidier wurde 1752 in Straßburg als Sohn eines Juristen geboren. Von 1762 bis 1768 besuchte er in seinem Heimatort das Jesuitenkollegium und schloss an einen einjährigen Aufenthalt an der Akademie in Nancy ein Studium der Philosophie und Theologie an der katholischen Universität in Straßburg an. 1773 ernannte ihn der Straßburger Bischof Louis Constantin de Rohan im Alter von 19 Jahren zu seinem Sekretär und Archivar, 1779 wurde er Domherr des großen Chors in Straßburg. 1787 ernannte ihn König Ludwig XVI. zum Historiographe de France. Bereits während des Theologiestudiums entdeckte Grandidier sein Interesse an Geschichte und sammelte große Mengen von Material zur Geschichte Straßburgs und des Elsass. 1776 veröffentlichte er den ersten Band seiner "Histoire de l'Eglise et des évêques-princes de Strasbourg", die die Straßburger Geschichte bis zum 10. Jahrhundert zum Inhalt hat. 1778 folgte der zweite Band. In den folgenden Jahren wurden seine Publikationen allerdings durch Louis Edouard de Rohan, der 1779 Bischof von Straßburg wurde, stark behindert. 1782 konnte er einen Aufsatz zur Geschichte des Straßburger Münsters veröffentlichen, 1787 den ersten Band seiner Geschichte des Elsass. Auf einer Archivreise erkrankte er im selben Jahr im Kloster Lützel und starb dort nach viertägigem Fieber am 11. Oktober 1787 im Alter von nur 35 Jahren. Der größte Teil seiner Werke ist postum erschienen. Zwischen 1865 und 1867 edierte Joseph Liblin, der Herausgeber der Revue d'Alsace, in sechs Bänden die "Oeuvres historiques inédites". Zwischen 1897 und 1900 veröffentlichte Pater Augustin Marie Pierre Ingold fünf Bände unter dem Titel "Nouvelles oeuvres inédites". Zu beiden Editionen wurde unter anderem der Nachlass Grandidiers im Badischen Generallandesarchiv benutzt. Eine Bibliographie der Werke Grandidiers ist in Ingolds erstem Band (Seite 37-80) enthalten.
2. Zum Bestand: Der Nachlass Grandidiers wurde noch in seinem Todesjahr von Freiherrn Johann V. von Türckheim in Straßburg von der Mutter des Verstorbenen, Dorothée Grandidier, gegen Zahlung einer monatlichen Pension erworben. Türckheim war sehr an der Geschichte des Elsass und der Ortenau interessiert und benutzte den Nachlass intensiv. Ein Verkauf des Nachlasses an das Kloster St. Blasien, in dessen Auftrag Grandidier auch gearbeitet hatte, scheiterte. So blieb der Nachlass im Besitz der Familie von Türckheim. 1893 deponierte Freiherr Hans VIII. von Türckheim, deutscher Konsul in Guatemala, den Nachlass im Generallandesarchiv in Karlsruhe (Vertrag vom 25. November 1893 in Best. 230 Nr. 4). Diesem Vertrag war bereits ein Depositalvertrag über andere Archivalien der Familie mit dessen Vater Hans VII. vorausgegangen. Der Nachlass Grandidier umfasste auch Teile des Archivs der Reichsritterschaft der Ortenau. Wie diese in den Besitz Grandidiers gekommen waren, ist unklar. Die reichsritterschaftlichen Archivalien wurden von der Familie von Türckheim ebenfalls als Depositum an das Generallandesarchiv abgegeben und sind im Bestand 69 von Türckheim 3 verzeichnet. 1907 und 1909 lieferte die Familie von Türckheim weitere Unterlagen Grandidiers aus dem Familienarchiv in Mahlberg nach Karlsruhe ab. Diese hatte Pfarrer Heinrich Neu aus Schmieheim bei seinen Verzeichnungsarbeiten dort identifiziert und deren Übersendung nach Karlsruhe empfohlen. Dabei handelte es sich um Manuskripte Grandidiers mit einer Beschreibung der Diözese Straßburg (Nr. 20.1-20.4) und der Ortenau (Nr. 20.5) In den von Grandidier gesammelten Unterlagen finden sich Abschriften zahlreicher Urkunden, die heute nicht mehr erhalten sind. Somit bilden Grandidiers Abschriften oft die einzige Überlieferung zur Frühgeschichte vieler Orte und Institutionen in Straßburg, im Elsass und darüber hinaus. Einige der Archivalien, die sich im Nachlass Grandidier befinden , scheinen über Freiherrn Johann V. von Türckheim dort hineingelangt zu sein. Immer wieder finden sich zwischen den Materialien Grandidiers auch Notizen und Exzerpte von der Handschrift Johanns V. Wenn die gesamte Verzeichnungseinheit von Johann V. stammt, ist dieses bei der Verzeichnung vermerkt worden (z. B. Nr. 16.5). Einzelne Notizen sind nicht gesondert aufgenommen worden.
3. Zur Verzeichnung: Der Nachlass Grandidier wurde erstmals 1895 von Freiherrn Wilhelm von Türckheim, einem Cousin des abliefernden Freiherrn Hans VIII., in Karlsruhe verzeichnet. Dieses Repertorium liegt dem Bestand unter Nr. 20.6 bei. Später wurde die Verzeichnung von Dr. Jutta Krimm-Beumann leicht überarbeitet und lag seitdem auch als maschinenschriftliches Findmittel vor. 2011 wurde im Rahmen der Verzeichnung des Familienarchivs von Türckheim auch der Grandidier-Nachlass vom Unterzeichnenden neu bearbeitet. Dabei wurden die Vorarbeiten von Wilhelm von Türckheim und Jutta Krimm-Beumann als Basis verwendet. Die ursprüngliche Klassifizierung Türckheims wurde beibehalten, auch die inzwischen mehrfach zitierten Signaturen. Im Vergleich zu den älteren Repertorien wurde die Verzeichnung deutlich vertieft. Im Juli 2011 Joachim Brüser
1. Literatur:
Hermann Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers; in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 51/1897, Seite 459-511 und 52/1898, Seite 543-546.
Philippe Dollinger, Philippe André Grandidier; in: NDB 6/1964, Seite 743f.
J. Gaß, Grandidier et les Rohan; in: Revue catholique d'Alsace 40/1925, Seite 28-40.
Auguste Gasser (u. a. Hg.), Les Correspondants de Grandidier, 13 Bde., Paris/Colmar/Besançon 1895-1906.
Augustin Marie Pierre Ingold (Hg.), Nouvelles oeuvres inédites de Grandidier, 5 Bde., Colmar 1897-1900.
Augustin Marie Pierre Ingold, Grandidier poète; in: Revue alsacienne illustrée 5/1903, Seite 121-136.
Joseph Liblin (Hg.), Oeuvres historiques inédites de Philippe André Grandidier, 6 Bde. Colmar 1865-1867.
Rodolphe Reuss, Les nouvelles oeuvres inédites de l'abbé Grandidier; in: Revue historique 80/1902, Seite 409-414.
Rodolphe Reuss, Encore les prétendues falsifications de Grandidier; in: Revue d'Alsace 1903, Seite 1-14.
Édouard Sitzmann, Dictionnaire de biographie des hommes célèbres de l'Alsace, Bd. 1, Rixheim 1910, Seite 638f.
Jürgen Voss, Geschichtswissenschaft und katholische Aufklärung im Elsaß - Unveröffentlichte Korrespondenz Philippe André Grandidiers (1752-1787); in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 122/1974, Seite 135-273 und 124/1976, Seite 253-334.
2. KFZ-Kennzeichen:
EM Emmendingen
FR Freiburg im Breisgau
GER Germersheim
LB Ludwigsburg
OG Ortenaukreis
SP Speyer
SÜW Südliche Weinstraße
WT Waldshut
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
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