Search results

Graf Curdt zu Tecklenburg bekennt, daß ihm sein Vater Otto und seine Mutter Ermgard die Grafschaft Tecklenburg abgetreten haben; die Eltern beziehen die Herrschaft Rheda; Bestimmungen über die Leiberzucht der Mutter nach Absterben des Vaters und wegen Abfindung der Geschwister werden getroffen. Nebst einem Auszug aus des damaligen Rentmeisters Hasz Kamp Register, sich auf diese Abfindung beziehend. Datum: Geschehen und gegeben Tecklenburg am Donnerstag nach Dionisii.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...