Die Richter des Mainzer Stuhls bezeugen, dass die Brüder Embricho, Kanoniker zu St. Moritz in Mainz, Heinrich, Arnold, Konrad und Tilmann, alle Söhne des + Mainzer Bürgers Embricho vom Spiegel (de speculo), sich in die von ihrem Vater geerbten Immobilien zu Nordenstadt, Weilbach, Wicker und Massenheim teilen. Arnold und Tilmann erben die Güter zu Weilbach, Heinrich das halbe Gut zu Nordenstadt, die andere Hälfte besitzt die Stiefmutter (noverca) Gostda. Es wird die Bestimmung getroffen, dass von den Besitzern der Güter zu Weilbach eine ewige Rente von zehn Maltern dem Inhaber des Gutes zu Nordenstadt gezahlt werden soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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