Kurfürst Philipp von der Pfalz gönnt Konrad von Helmstatt, dass er 400 Malter Korn den Rhein und Neckar herauf zu üblichem Zoll führen darf. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Zollschreibern, Besehern und Beauftragten (Befehlhaber) an den Zöllen zu Mannheim, Heidelberg, [Neckar-]Gemünd und [Neckar-]Elz, dass sie die 400 Malter Korn nicht aufhalten, sondern zum gewöhnlichen Zoll vorbeilassen.