Klage wegen der Beschlagnahmung eines Pferdes und eines Karrens Mauersteine vom städt. Ziegelbäcker Johann Grein am 28. Jan. 1740 und wegen der neuen Zollforderung von 4 Albus je Karren durch den mitbeklagten Merheimer Landzöllner an der Eigelsteinpforte zu Köln. Die Mauersteine waren für den Kanoniker Achatius zu St. Andreas bestimmt. Sie sind im Ziegelofen am Bischofsweg, ein um die Stadt Köln herumführender alter Prozessionsweg, vor der Eigelsteinpforte, also auf stadtkölnischem Territorium, gebrannt worden. Es sei noch niemals von Ziegelsteinen, die innerhalb des Burgbanns auf Magistratskosten gebrannt und für geistliche und weltliche öffentliche Bauten verwendet worden sind, Zoll gefordert worden. Der ehemalige Godorfer (Gem. Rodenkirchen, Stadt Köln) Landzöllner Anton Werner sagte ferner aus, daß er auch bei Privatbauten, z. B. als die Erbengemeinschaft von Canto ein neues, großes Haus in der Wahlengasse bei St. Pantaleon errichten ließ, keinen Zoll erhoben hätte. Der Zoll zu Merheim (eine Gehstunde von Köln entfernt) sei genau wie der Zoll zu Godorf (2 Gehstunden) von der Stadt Köln gepachtet und dann an das Eigelstein- bzw. St. Severinstor verlegt worden. Das bedeute, daß alle zwischen Merheim bzw. Godorfund Köln liegenden Höfe, Wege und Straßen von den Forderungen kurkölnischer Landzöllner befreit seien. Die Beklagten erwidern, es hätte keine Zollverlegung stattgefunden. Man müsse zwischen vier Zollstöcken zu Merheim, zu Godorf, am Judenbüchel vor der St. Severinspforte und am Bischofsweg vor der Eigelsteinpforte unterscheiden, die alle auf kurkölnischem Territorium stünden. Die Kläger stützen ihre Ansprüche auf den Burgbann und auf die Unstatthaftigkeit neuer Zölle auf die Wahlkapitulationen der Kaiser Karl V. bis Karl VI. und Urkunden Kaiser Friedrichs III. von 1475, Friedrichs II. von 1242, Erzbischof Friedrichs von 1393 und ErzbischofHeinrichs von 1229.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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