Jakob Welher "zum Vockenberg bei Alchdorf" [Voggenberg G. Pfahlbronn Kr. Schwäbisch Gmünd] und sein Sohn Welher, wegen Begünstigung von Jagdfreveln und eigner Jagdvergehen in den württembergischen Forsten und Wäldern zu Schorndorf gef., jedoch auf die Fürbitte ihrer Freunde begnadigt und gegen Zahlung eines Abtrags von je 15 fl, wovon die Hälfte bis zum nächsten Lichtmeß, die andere bis zum Bartholomäustag bezahlt werden soll, schwören U., indem sie auch den Forstknecht Lienhard Beham zu Alfdorf einschließen, und geloben eidlich, ihr Leben lang jede Art Waidwerk im Gehölz, auf dem Feld oder im Wasser zu unterlassen, ohne landesherrliche Erlaubnis weder Büchse, Bogen Armbrust noch andere Schießwaffen zu tragen, bekennen ferner vor den herzoglichen Anwälten die Wahrheit gesagt zu haben, und versprechen, im Fall der Übertretung dieser U. oder der Aufdeckung verschwiegener Jagdvergehen sich auf Mahnung der Amtleute unverzüglich zu stellen, alles unter Androhung der Strafe des Augenausstechens. Außerdem geloben zwei weitere Söhne des Jakob Welher, Jörg und Matthäus, aus Voggenberg, die von ihrem Vater und Bruder beschworene U. zu halten. Jakob Welher hatte zugelassen, dass die von seinem Sohn geschossenen Hasen und ein Reh in seinem Haus gemeinsam verzehrt wurden. Ferner hatte Hans Welher nach eigenem Geständnis ein Reh geschossen, doch ohne fremde Beihilfe. Bürgen (100 fl): Hans Welher aus Mannholz [G. Pfahlbronn], Göckel Jörg aus Eberhardsweiler [Stadt Welzheim], Jörg Ruf aus Burgholz [G. Pfahlbronn], Hans Ulin von Bichingern [Buchengehren G. Pfahlbronn], Simon Bamer aus Alfdorf und Hans Buhler von Welzheim. Mitverschreiber: Jörg und Matthäus Welher, Brüder, beide aus Voggenberg.