Johann Beatus Bader, Sohn des verstorbenen Jakob Bader, Notars des Geistlichen und Hofgerichts zu Speyer, verschreibt dem Bartholomaeus Scherenschleifer, Mitglied des genannten Gerichts und Prokurator, eine jährliche Gült von 3 Gulden aus 60 Gulden Kapital, die er zuvor von Georg Göller zu Östringen abgelöst hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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