Konrad Wylburgk, Altarist zu Treysa und Pfarrer zu Wiera (Wyra), bekundet, daß er von Abt, Prior, Altherren und Konvent des Klosters Haina für ein...
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Urk. 26, 954
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1375-1399
1391 Mai 01
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt, Schrift z. T. zerstört. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1391, in die sanctorum apostolorum Philippi et Jacobi.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Wylburgk, Altarist zu Treysa und Pfarrer zu Wiera (Wyra), bekundet, daß er von Abt, Prior, Altherren und Konvent des Klosters Haina für eine Summe Geldes auf Lebenszeit deren Rottzehnten (rodenczehin) in Dorf und Gemarkung Wiera erkauft hat. Er darf ihn nach Belieben nutzen, auch verpachten, jedoch ohne Nachteile für sonstige alte und neue Erb- und Eigengüter oder Zehnten des Klosters. Der Rottzehnte darf nicht geteilt werden und fällt bei seinem Tode ohne Einspruchsrecht der Erben oder auch der jeweiligen Pächter des Zehnten an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jost Opperman, Pfarrer zu Rommershausen (Rummershusen).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 823, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Wylburgk, Altarist zu Treysa und Pfarrer zu Wiera (Wyra), bekundet, daß er von Abt, Prior, Altherren und Konvent des Klosters Haina für eine Summe Geldes auf Lebenszeit deren Rottzehnten (rodenczehin) in Dorf und Gemarkung Wiera erkauft hat. Er darf ihn nach Belieben nutzen, auch verpachten, jedoch ohne Nachteile für sonstige alte und neue Erb- und Eigengüter oder Zehnten des Klosters. Der Rottzehnte darf nicht geteilt werden und fällt bei seinem Tode ohne Einspruchsrecht der Erben oder auch der jeweiligen Pächter des Zehnten an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jost Opperman, Pfarrer zu Rommershausen (Rummershusen).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 823, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ