Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um die Reichsfreiheit der Herrschaft Witten. Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen Befehl der jül.-berg. Regierung an den Appellanten zur Herausgabe von Pfändern, die er Pächtern der Witwe Stael in der Herrschaft Witten als Zwangsmittel abgenommen hatte, widrigenfalls ihm ein Verfahren angedroht wurde. Der Appellant sieht durch den Befehl zur Zurücknahme seiner obrigkeitlichen Handlungen und die Unterstellung, ein Verfahren gegen ihn vor einem jül.-berg. Gericht führen zu können, die Reichsfreiheit seiner Herrschaft Witten und die seine als Inhaber der Herrlichkeit in Zweifel gezogen.
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um die Reichsfreiheit der Herrschaft Witten. Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen Befehl der jül.-berg. Regierung an den Appellanten zur Herausgabe von Pfändern, die er Pächtern der Witwe Stael in der Herrschaft Witten als Zwangsmittel abgenommen hatte, widrigenfalls ihm ein Verfahren angedroht wurde. Der Appellant sieht durch den Befehl zur Zurücknahme seiner obrigkeitlichen Handlungen und die Unterstellung, ein Verfahren gegen ihn vor einem jül.-berg. Gericht führen zu können, die Reichsfreiheit seiner Herrschaft Witten und die seine als Inhaber der Herrlichkeit in Zweifel gezogen.
AA 0627, 424 - B 1027/3700
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1626-1627 (1464-1629)
Enthaeltvermerke: Kläger: Lubbert von Brempt zum Berge, Herr zu Witten (Ruhr), (Bekl.) Beklagter: Katharina von Voß (Fuchs), Witwe des Hardenberg Stael von Holstein zu Steinhausen (Witten), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Schaumberg (1626) Prokuratoren (Bekl.): Dulman (1626) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Statthalter (Johann Barthold von Wonsheim), Kanzler und Räte zu Düsseldorf sowie kleve-märk. Räte 1626 - 2. RKG 1626-1627 (1464-1629) Beweismittel: Vertrag zwischen Lutter Stael von wegen seiner Ehefrau Jutta von Witten auf der einen Seite und Rutger von Witten und Hermann und Berendt von Witten auf der anderen Seite, die Güter und Rechte des ersteren in der den letzteren verbleibenden Herrschaft und Gericht Witten betr., 1464 (16-19). Vertrag zwischen Reinhard von Brempt, Herrn zu Witten, und seiner Ehefrau Katrin von Plettenberg auf der einen und Robert Stael von Holstein zu Steinhausen (Witten) und seiner Ehefrau Anna von Hoete auf der anderen Seite, die beiderseitigen Rechte in der Herrschaft Witten betr., 1554 (19-30). Vertrag zwischen Wennemar von Brempt, Herrn zu Witten, und Robert Stael von Holstein zu Steinhausen (Witten), etliche neue Irrungen betr. (Brüchten, Bierbrauen in Witten), 1584 (31-37). Vergleich zwischen den Kindern des am 24. Mai 1585 im Dorf Witten durch Hardenberg Stael von Holstein tödlich verwundeten Wennemar von Brempt, Reinhard, Lubbert und Wennemar von Brempt zu Witten, ihren Vormündern und Verwandten, 1596 (87- 98). Appellationsinstanz von dem Gericht Witten sind laut Brempt nicht die jül., klev. oder märk. Obrigkeit, sondern Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Dortmund und danach das RKG. (167). Beschreibung: 4,5 cm, 182 Bl., lose; Q 1-3, 6 Beilagen, davon 2 prod. 24. März 1628 und 12. Januar 1629.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)