Die Grafen Ulrich und Ludwig von Württemberg nahmen die Bestimmung ihres Bündnisvertrages von 1454 April 26 zurück, wonach außer dem Kaiser das ganze Haus Österreich im Falle von Friedschaft ausgenommen sein solle, und verpflichten sich, wenn der eine österreichische Lehen habe aufgeben müssen, vor Zurückstellung derselben beiderseits sich auf keine Aussöhnung eingelassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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