Leonhard Häfelin von Thalfingen [Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürgerin Ursula Käppeler auf seine Bitte hin 60 Gulden geliehen hat. Er verpflichtet sich, ihr oder ihren Erben bis zur Rückzahlung des geliehenen Geldes jährlich 3 Gulden als Zins zu bezahlen. Dafür hat er ihr seine neue Wiese in Thalfingen sowie aus seinem Hof dort, den ihm der Abt des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] Thomas [Holl] auf Lebenszeit verliehen hat, 0,5 Jauchert Acker als Pfand eingesetzt. Wenn er oder seine Erben den Zins nicht fristgerecht bezahlen oder das geliehene Kapital trotz erfolgter Kündigung nicht zurückzahlen, dann können sich Ursula Käppeler oder ihre Erben an dem Pfand schadlos halten. Eine Ablösung des Zinses bzw. eine Rückforderung des Kapitals kann jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Vierteljahr erfolgen.