Else, Tochter Wilkins von Niedermendig, gelobt und schwört mit aufgereckten Fingern zu den Heiligen, ihrem Herrn, dem Junker Johann von Monreal und seinen Erben, weder Leib noch Gut zu entfernen. Sie verspricht, mit niemandem ohne Erlaubnis der Herren die Ehe einzugehen, in keiner Stadt Bürgerrecht anzunehmen und auch sonst nichts zu tun, was die Rechte ihrer Herren schmälern würde. Falls sie gegen ihren Eid verstößt, soll sie treulos, ehrlos und meineidig sein, und der Herrschaft sollen 200 gute schwere Gulden verfallen sein. Die Herren können ihren Leib und Besitz angreifen mit und ohne Gericht, innerhalb und außerhalb von Städten, wogegen die Ausstellerin keine Rechtsmittel anwenden darf. Sie bittet Johann Tu<ha>o<he>nherring und Johann Kesseler, Schöffen von Mayen, die Urkunde zu besiegeln, was diese getan haben. Sr.: Johann Tu<ha>o<he>nherring und Johann Kesseler, Schöffen zu Mayen. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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