Das unverschatze Geld der Comburgischen Müllerin zu Mistlau, der Witwe von Michel Forst, der beim Stift Comburg darüber begangene Meineid, die darauf sowohl von da als auch von Hohenlohe-Kirchberg erfolgte hohe Strafe, da sie kraft der dem hiesigen Amt zu Mistlau angehörigen hohen Obrigkeit vor das Peinliche Hals- und Centgericht nach Kirchberg gestellt werden soll, endlich aber stattdessen für 1000 Gulden gestraft worden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner