Der Nürnberger Rat hat zur Entscheidung eines Streits zwischen dem Eigentümer von Schwarzenbruck, Sigmund Pfinzing, und den Gotteshauspflegern zu Feucht wegen des Zehnten für das im Schloß gehaltene Vieh die Herren Paulus Koller und Bartlme Poemer bestimmt. Diese entscheiden gütlich, daß Pfinzing 20 fl. bezahlen solle, die vom Gotteshaus verzinslich angelegt werden, womit Pfinzing und seine Nachkommen aller weiteren Anforderungen ledig sind. Bei diesem Vergleich waren zugegen von seiten des Gotteshauses Veit Kiesenpaum und Hans Karner, ferner die Gotteshauspfleger Ulrich Leisenreuter, Georg Punschab und Georg Rupprecht sowie von seiten der Gemeinde der Unterrichter Hans Koller und Sebolt Pez. Es wurden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt.

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Stadtarchiv Nürnberg
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