Urteil des Banngerichts zu Baden, daß Siegfried Pfar von Riepur von Ehren und Rechts wegen, nachdem Conzmann seiner Haft entlassen wäre, schuldig sei, die von Hans Conzmann bei ihm niedergelegten 2.500 Gulden und Briefschaften mit Ausnahme der Heiratsbriefe Conzmanns und seiner Tochter dem Markgrafen Bernhard I. von Baden auszuliefern