German Weyler, Weber, und seine Ehefrau Lucia, wohnhaft zu Gemmingen, bekunden, daß sie dem Pfarrer und den Pfründnern der Pfarrkirche daselbst beziehungsweise der dortigen gemeinen Präsenz einen jährlichen Zins in Höhe von 1 Gulden und 4 Böhmischen verkauft haben. Zinstermin ist Herrenfastnacht. Die Verkäufer setzen näher bezeichnete Güter auf Gemminger Gemarkung, deren Bonität von Schultheiß und Gericht bestätigt wurde, zu Unterpfand; sie quittieren über die Kaufsumme von 24 Gulden in landläufiger grober Silbermünze (den Gulden zu 15 Batzen). Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten.
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German Weyler, Weber, und seine Ehefrau Lucia, wohnhaft zu Gemmingen, bekunden, daß sie dem Pfarrer und den Pfründnern der Pfarrkirche daselbst beziehungsweise der dortigen gemeinen Präsenz einen jährlichen Zins in Höhe von 1 Gulden und 4 Böhmischen verkauft haben. Zinstermin ist Herrenfastnacht. Die Verkäufer setzen näher bezeichnete Güter auf Gemminger Gemarkung, deren Bonität von Schultheiß und Gericht bestätigt wurde, zu Unterpfand; sie quittieren über die Kaufsumme von 24 Gulden in landläufiger grober Silbermünze (den Gulden zu 15 Batzen). Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen U 79
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen
Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen >> Urkunden
1569 Februar 21 (montags nach Herrnfaßnacht, 21. Hornung 1569)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: German Weyler und seine Ehefrau Lucia
Empfänger: Kirche zu Gemmingen
Siegler: Dietrich von und zu Gemmingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Empfänger: Kirche zu Gemmingen
Siegler: Dietrich von und zu Gemmingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:07 MESZ