Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau bekunden, dass sie sich auf 10 Jahre mit Jakob, Abt des Kloster Dobrilugk, dem edlen Herrn Botho von Ileburg, Herrn zu Sonnewalde, und seinen Erben sowie mit Johann von Bocksdorf ("Buckenstorf") und seinen Brüdern zu Bornsdorf zu gegenseitigem Beistand vereinigt haben in der Weise, dass im Angriffsfall der Abt mit 20 Pferden und reisigen Mannen, der Herr von Ileburg mit 10, Johann von Bocksdorf mit 5, Luckau selbst mit 20 Pferden und reisigen Mannen zu Hilfe kommt. Reicht diese Hilfe nicht aus, soll der angegriffene Teil mit verdoppelter Mannschaft und gegebenenfalls mit ganzer Macht unterstützt werden. Die Kosten des Beistands hat jeder selbst zu tragen; wird ein Teil in seiner Pflicht säumig, so werden die anderen ihn dazu anhalten. "gegebin . noch gotes gebort virczenhundert und in dem newen unde drisigisten jaren am nestin montage noch senthe Lucas tage des heiligin ewangelistin."

Vollständigen Titel anzeigen
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...