Gewerbeaufsichtsämter: Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt (Bestand)
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H 42 Darmstadt
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialverwaltung >> Gewerbeaufsichtsämter
1946 - 1972 (1998)
Enthält: Erteilung von Sprengstofferlaubnis, Protokolle von KfZ-Prüfungen, Gewerbestatistik, Schwerarbeiterlisten, nach Betrieben gegliedert.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Verordnung vom 22.9.1894 wurde das Großherzogtum in zwei Fabrikaufsichtsbezirke eingeteilt. Dienstsitz des für die Provinz Starkenburg zuständigen Fabrikinspektors war Darmstadt. Vom 1.7.1898 an umfasste der Bezirk die Provinz Starkenburg mit Ausnahme des Kreises Offenbach. Aufgabe des Gewerbeinspektors, der zusätzlich einen Assistenten erhielt und unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstand, war es, 'die arbeitenden Menschen vor den am Arbeitsplatz für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit bestehenden Gefahren wirksam zu schützen'. In der Verordnung über die Gewerbeaufsicht vom 10.4.1901, die am 1.5. gleichen Jahres in Kraft trat, wurde der Bezirk der Gewerbeinspektion Darmstadt auf die Kreise Darmstadt, Groß-Gerau, Bensheim und Heppenheim beschränkt. Erst die Dienstanweisung für die hessische Gewerbeaufsichtsverwaltung vom 24.7.1959 unterstellte die Gewerbeaufsichtsämter der Dienstaufsicht des Regierungspräsidenten. Die Fachaufsicht übte weiterhin der Leitende Gewerbeaufsichtsbeamte aus. Das Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt im Regierungsbezirk Darmstadt umschloss Stadt und Kreis Darmstadt sowie die Kreise Bergstraße und Groß-Gerau. Die geographische Zuständigkeit änderte sich aufgrund von Verwaltungsveränderungen gemäß Dienstanweisung vom 13.2.1979 wie folgt: Stadt Darmstadt, Kreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und Odenwaldkreis. Der Hessische Landtag verabschiedete am 16.2.1993 das Gesetz zur Neuordnung der Gewerbeaufsichtsverwaltung. Damit wurden zum 1.4.1993 die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter aufgelöst und gleichzeitig Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie Staatliche Ämter für Immissions- und Strahlenschutz errichtet. Aufgrund § 2 Absatz 1 und § 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 25.2.1993 wurde der Zuständigkeitsbereich des Amtes Darmstadt per Verordnung vom 4. März 1993 festgelegt für die Stadt Darmstadt und die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis, Offenbach und Groß-Gerau mit Ausnahme der Betriebsstätte Kelsterbach der Firma Hoechst AG und des Flughafens Frankfurt a.M.
1997 und 2002 fanden erneut Reformen statt, indem die erst kürzlich gegründeten Ämter in die Regierungspräsidien eingegliedert wurden. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Ämter für Immissions- und Strahlenschutz in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden bildeten fortan die Abteilung „Arbeitsschutz und Umwelt“ im Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Überlieferung für die Zeit vor 1945 gehört zu den noch bei der Behörde eingetretenen Kriegsverlusten.
Referent: Karina Jaeger
Bearbeiter: verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Verordnung vom 22.9.1894 wurde das Großherzogtum in zwei Fabrikaufsichtsbezirke eingeteilt. Dienstsitz des für die Provinz Starkenburg zuständigen Fabrikinspektors war Darmstadt. Vom 1.7.1898 an umfasste der Bezirk die Provinz Starkenburg mit Ausnahme des Kreises Offenbach. Aufgabe des Gewerbeinspektors, der zusätzlich einen Assistenten erhielt und unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstand, war es, 'die arbeitenden Menschen vor den am Arbeitsplatz für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit bestehenden Gefahren wirksam zu schützen'. In der Verordnung über die Gewerbeaufsicht vom 10.4.1901, die am 1.5. gleichen Jahres in Kraft trat, wurde der Bezirk der Gewerbeinspektion Darmstadt auf die Kreise Darmstadt, Groß-Gerau, Bensheim und Heppenheim beschränkt. Erst die Dienstanweisung für die hessische Gewerbeaufsichtsverwaltung vom 24.7.1959 unterstellte die Gewerbeaufsichtsämter der Dienstaufsicht des Regierungspräsidenten. Die Fachaufsicht übte weiterhin der Leitende Gewerbeaufsichtsbeamte aus. Das Gewerbeaufsichtsamt Darmstadt im Regierungsbezirk Darmstadt umschloss Stadt und Kreis Darmstadt sowie die Kreise Bergstraße und Groß-Gerau. Die geographische Zuständigkeit änderte sich aufgrund von Verwaltungsveränderungen gemäß Dienstanweisung vom 13.2.1979 wie folgt: Stadt Darmstadt, Kreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und Odenwaldkreis. Der Hessische Landtag verabschiedete am 16.2.1993 das Gesetz zur Neuordnung der Gewerbeaufsichtsverwaltung. Damit wurden zum 1.4.1993 die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter aufgelöst und gleichzeitig Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie Staatliche Ämter für Immissions- und Strahlenschutz errichtet. Aufgrund § 2 Absatz 1 und § 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 25.2.1993 wurde der Zuständigkeitsbereich des Amtes Darmstadt per Verordnung vom 4. März 1993 festgelegt für die Stadt Darmstadt und die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis, Offenbach und Groß-Gerau mit Ausnahme der Betriebsstätte Kelsterbach der Firma Hoechst AG und des Flughafens Frankfurt a.M.
1997 und 2002 fanden erneut Reformen statt, indem die erst kürzlich gegründeten Ämter in die Regierungspräsidien eingegliedert wurden. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Ämter für Immissions- und Strahlenschutz in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden bildeten fortan die Abteilung „Arbeitsschutz und Umwelt“ im Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Überlieferung für die Zeit vor 1945 gehört zu den noch bei der Behörde eingetretenen Kriegsverlusten.
Referent: Karina Jaeger
Bearbeiter: verzeichnet
0,375 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: HHSTAW Abt. 735 (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Frankfurt a.M.)
Korrespondierende Archivalien: Bestand H 1 (Regierungspräsidium Darmstadt)
Korrespondierende Archivalien: Bestand H 1 (Regierungspräsidium Darmstadt)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ