Ferdinand Joseph Willibald Freiherr von Hohenfeld, kurtrierischer Geheimer Rat, zugleich für seine Brüder Christoph Philipp und Wilhelm Carl, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Clemens Wenceslaus von Trier d. d. Ehrenbreitstein den 7. Mertz 1769 über seine Belehnung mit der Burg zu Camberg mit Zubehör und 2 Feldstücken, dahinter gelegen, ferner statt 'der nicht ausfindig zu machenden' Wiese 'in der Wolfswiesen' mit einer solchen 'unter dem Heppenborn' in Größe von 2 Morgen 42 Ruten 10 1/2 Schuh, zwischen von Hohenfeld und Johann Georg Diehls Erben, an den Bach stoßend [vergleiche Urkunde vom 16. April 1664]. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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